Fraktionssatzung

Satzung der Wählergemeinschaft Velbert Gemeinsam

Satzung der Fraktion Velbert Gemeinsam

➥ Zur Satzung der Wählergemeinschaft
Sie möchten Mitglied werden?
Treten Sie ➥ hier einfach online bei oder senden Sie uns ➥ den Mitgliedsantrag unterschrieben zu.

Präambel

Die Fraktion „FDP – Velbert Gemeinsam“ ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Ratsmitgliedern im Rat der Stadt Velbert. Ziel ist die Kooperation in der Ratsarbeit, die Vertretung gemeinsamer politischer Ziele sowie die Sicherstellung einer transparenten, demokratischen und effektiven Arbeitsweise.
Diese Satzung regelt die Organisation, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder, die Finanzordnung, die interne Meinungsbildung sowie die Außenvertretung der Fraktion.

Definitionen
1. Mit Fraktion wird nachfolgend der Zusammenschluss der Ratsmitglieder der Partei „FDP“ und der Wählergemeinschaft „Velbert Gemeinsam“ bezeichnet.
2. Mit Partei werden die Ratsmitglieder einer Partei (Gruppe) bezeichnet.

§ 1 Name, Sitz, Rechtsgrundlagen
1. Die Fraktion führt den Namen „FDP – Velbert Gemeinsam“.
2. Sitz der Fraktion ist die Stadt Velbert.
3. Die Fraktion richtet sich nach der Gemeindeordnung NRW sowie der Hauptsatzung der Stadt Velbert. Innerhalb dieser gesetzlichen Grundlagen regelt diese Satzung die innere Ordnung.

§ 2 Zweck und Aufgaben
1. Koordination und Abstimmung der Ratsarbeit und der Arbeit in Ausschüssen und Gremien.
2. Vertretung gemeinsamer politischer Grundsätze nach innen und außen.
3. Unterstützung der Mitglieder bei inhaltlicher, organisatorischer und fachlicher Arbeit.
4. Transparente Information der Öffentlichkeit über Ziele, Beschlüsse und Initiativen der Fraktion.

§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglieder sind die Ratsmitglieder, die sich der Fraktion angeschlossen haben.
2. Weitere Ratsmitglieder können mit Einstimmigkeit aufgenommen werden, sofern sie sich den Grundsätzen der Fraktion verpflichten.
3. Die Mitglieder verpflichten sich, immer angemessen respektvoll und höflich miteinander umzugehen.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Mitglieder vertreten die gemeinsamen Beschlüsse der Fraktion nach außen und in den Gremien.
2. Abweichungen sind rechtzeitig anzukündigen und zu begründen.
3. Teilnahme an Sitzungen, Arbeitskreisen und Ausschüssen ist Pflicht.
4. Vertraulichkeit interner Beratungen ist zu wahren.

§ 5 Sachkundige Bürgerinnen, sachkundige Bürger und Gäste
1. Die Fraktion benennt sachkundige Bürger (m/w/d) und stellvertretende sachkundige Bürger (m/w/d) für Ausschüsse.
2. Sachkundige Bürger (m/w/d) und stellvertretende sachkundige Bürger(m/w/d) haben Rede- und Teilnahmerecht, entsprechende Stimmrechte kann die Mehrheit der Fraktion bei Bedarf beschließen.

§ 6 Fraktionsvorstand
1. Die Fraktion wird durch eine gleichberechtigte Doppelfraktionsspitze geleitet.
2. Es werden zwei Vertretende der Doppelspitze gewählt.
3. Zusätzlich werden ein Geschäftsführer (m/w/d) und ein Revisor (m/w/d) benannt.
4. Die Wahlperiode des Vorstands beträgt die halbe Ratsperiode.
5. Vorstandsmitglieder vertreten die Fraktion nach innen und außen entsprechend ihrer Aufgabenbereiche.

§ 7 Aufgaben des Vorstands
1. Die Doppelfraktionsspitze vertritt die Fraktion nach innen und außen und gibt offizielle Stellungnahmen frei und verwaltet die Finanzen (Kasse).
2. Der Geschäftsführer (m/w/d) organisiert die Sitzungen, führt Protokolle, verwaltet Mitgliederlisten und Fristen. Die Fraktion kann der Geschäftsführung weitere Aufgaben per Beschluss übertragen.
3. Der Revisor (m/w/d) prüft die Kasse und legt jährlich einen Bericht vor.

§ 8 Meinungsbildung und Beschlussfassung
1. Die Meinungsbildung erfolgt durch offene Diskussion in den Fraktionssitzungen.
2. Jedes Mitglied hat Rede- und Stimmrecht; sachkundige Bürgerinnen und sachkundige Bürger wirken beratend mit.
3. Die Fraktion strebt Konsens an; im Zweifel entscheidet die Mehrheit.
4. Öffentliche Stellungnahmen dürfen nur im Einklang mit Fraktionsbeschlüssen erfolgen.

§ 9 Sitzungen
1. Die Fraktion tagt mindestens vor jeder Ratssitzung.
2. Ein Drittel der Mitglieder kann jederzeit eine Sitzung beantragen.
3. Einladungen erfolgen schriftlich oder per E-Mail, mindestens drei Tage vor der Sitzung.
4. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich; Ausnahmen entscheidet die Fraktion.

§ 10 Tagesordnung und Protokoll
1. Die Doppelfraktionsspitze legt die Tagesordnung fest und bestimmt, wer die jeweilige Fraktionssitzung leitet.
Die Leitung der Fraktionssitzung soll dabei gleichmäßig verteilt werden.
2. Vorschläge der Mitglieder sind zu berücksichtigen.
3. Über wesentliche Beschlüsse wird ein Protokoll geführt.
4. Protokolle sind den Mitgliedern zugänglich zu machen und enthalten Ergebnisse und Abstimmungen.

§ 11 Arbeitskreise und Delegationen
1. Die Fraktion kann Arbeitskreise zu Fachthemen bilden.
2. Arbeitskreise berichten an die Gesamtfraktion.
3. Delegationen werden durch Fraktionsbeschluss eingesetzt und berichten regelmäßig.

§ 12 Öffentlichkeitsarbeit
1. Öffentliche Erklärungen, Pressemitteilungen und Social-Media-Posts sind von der Doppelfraktionsspitze freizugeben.
2. Die operative Umsetzung kann delegiert werden, bleibt jedoch inhaltlich bei der Doppelfraktionsspitze.
3. Die Fraktion achtet auf Transparenz und sachliche Information der Öffentlichkeit.

§ 13 Finanzen
1. Die Fraktion verwaltet ihre Finanzmittel eigenständig und nach den gesetzlichen Vorgaben.
2. Die Fraktion hat eine gemeinsame Postanschrift und eine gemeinsame Kontoverbindung für die Abrechnungen der Stadt Velbert.
3. Die Finanzen sind jährlich durch den Revisor (m/w/d) zu prüfen.

§ 14 Datenschutz und Aktenführung
1. Die Fraktion beachtet die gesetzlichen Datenschutzvorgaben.
2. Fraktionsunterlagen werden geordnet geführt und archiviert.
3. Vertrauliche Informationen dürfen nur im Rahmen der Fraktionsarbeit genutzt werden.

§ 15 Ordnungsmaßnahmen und Ausschluss
1. Bei groben Pflichtverletzungen kann die Fraktion Ordnungsmaßnahmen beschließen.
2. Ein Ausschluss ist möglich, wenn ein Mitglied die Fraktionsarbeit schwerwiegend schädigt.
3. Der Ausschluss erfordert eine Zweidrittelmehrheit.
4. Dem betroffenen Mitglied ist rechtliches Gehör zu gewähren.

§ 16 Satzungsänderung
1. Eine Änderung der Satzung bedarf einer Einstimmigkeit.
2. Der Änderungsantrag muss vorher auf der Tagesordnung gestanden haben.

§ 17 Auflösung der Fraktion
Die Auflösung
• bedarf einer Mehrheit der Fraktion.
• wenn die Fraktion durch Abgang von Ratsmitgliedern ihren Fraktionsstatus verliert.
• Die Doppelfraktionsspitze ist für die Abwicklung verantwortlich.
Sie können einen oder mehrere Abwickler einsetzen.
• Die Doppelfraktionsspitze übernehmen die Abwicklung aller laufenden Geschäfte der Fraktion, einschließlich der Beendigung bestehender Verträge, der Verwaltung und Verwendung des verbleibenden Vermögens sowie der Erfüllung sämtlicher rechtlicher und finanzieller Verpflichtungen.
• Nach Abschluss der Abwicklung ist der Fraktionsversammlung ein Abschlussbericht vorzulegen.
• Wenn die Mehrheit einer Partei die Fraktion verlässt, darf der Name der Partei nicht mehr in der Bezeichnung der Fraktion verwendet werden.

§ 18 Inkrafttreten
1. Diese Satzung tritt mit Beschluss der Fraktion in Kraft.
2. Sie gilt bis zur Konstituierung der nächsten Wahlperiode.

§ 19 Haftung
1. Die Ratsmitglieder jeder in der Fraktion vertretenen Partei haften persönlich für die von ihnen oder durch sie veranlassten Verpflichtungen der Fraktion.
2. Für gemeinsame Verpflichtungen der Fraktion haften die Ratsmitglieder.

Unterbrechung doppelter Satzbeginn

Satzung der Fraktion Velbert Gemeinsam

Daher bin ich Blindtext. Und zwar von Geburt an. Obwohl es lange gedauert hat, bis ich das begriffen habe. Und was es bedeutet, ein blinder Text zu sein. Daher hat man keinen Sinn. Somit wirke ich hier und da aus dem Zusammenhang gerissen. Entsprechend wird man gar nicht erst gelesen. Aber bin abschließend ich deshalb ein schlechter Text? Und ich weiß, dass ich nie eine Chance haben werde. Zum Beispiel im Stern zu erscheinen. Aber bin ich darum weniger wichtig? Und ich bin blind! Aber ich bin gerne Text. Daher sollten Sie mich jetzt tatsächlich zu Ende lesen. Dann habe ich etwas geschafft, was den meisten normalen Texten nicht gelingt.

Satzung der Fraktion Velbert Gemeinsam

Denn es ist wirklich ein hartes Los, Blindtext zu sein. Üblicherweise fülle ich lediglich einen Raum. Und zwar mit Buchstaben. Aber eigentlich fühle ich mich zu Höherem berufen. Somit will ich ein besonderer Blindtext sein. Und ich will Ihnen im Gedächtnis bleiben. Daher sollen Sie Ihren Enkeln von mir erzählen. Somit dem Blindtext, den Sie seinerzeit lasen und der Sie fesselte. Und zwar mehr als zum Beispiel viele Bücher. Im Gegensatz dazu alle, die Sie sich bis dahin gekauft hatten. Soviel nur um dann festzustellen, dass Sinntext für Sie auch nicht mehr Sinn ergab. Als ein Blindtext, wie ich es bin. Und zwar welch eine Enttäuschung!

Satzung der Fraktion Velbert Gemeinsam

Somit ist es doch sicherlich viel besser. Und zwar von vornherein darauf vorbereitet zu sein. Nämlich dass der Text, dem man gleich seine Aufmerksamkeit schenken wird. Indes absolut keinen Sinn ergibt. Weil er gar nicht dazu vorgesehen ist, einen Inhalt zu transportieren. Daher Blindtexte sollen nun mal Text nur darstellen. Aber bin ich aufgrund deshalb weniger wert? Somit sagen Sie ehrlich Ihre Meinung. Beziehungsweise finden Sie, dass ich keine Daseinsberechtigung habe? Und zwar nur weil ich aufgrund keinen Sinn ergebe? Somit ist es doch immerhin gelungen, Sie bis hierher zu fesseln. Daher lesen Sie ja immer noch. Daher bin ich stolz! Weil es geglückt ist, was viele Texte vor mir nicht vermochten. Und zwar echtes Interesse des Lesers. Daher danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Bindewörter
Aber abgesehen davon abgesehen von. Abschließend alldieweil allerdings als dass als wenn also anderenteils. Andererseits andernteils anders ausgedrückt anders formuliert . Anders gefasst anders gefragt anders gesagt anders gesprochen. Anfänglich anfangs angenommen anschließend anstatt dass auch. Wenn aufgrund auf jeden Fall aufgrund aus diesem Grund, außer dass es. Außer wenn außerdem ausgenommen außer dass wenn beispielsweise. Besser ausgedrückt besser ausgedrückt besser formuliert besser gesagt. Besser gesprochen bevor beziehungsweise bloß, dass dabei dadurch. Dafür dagegen daher dahingegen danach dann darauf darüber hinaus. Darum das heißt das heißt dass davor dazu dementgegen dementsprechend. Demgegenüber demgemäß demzufolge denn dennoch dergestalt. Des Weiteren deshalb dessen ungeachtet desto desungeachtet deswegen. Doch dort drittens ebenfalls ebenso wie ehe einerseits einesteils endlich. Entsprechend entweder erst falls ferner folgerichtig folglich fürderhin.

Bindewörter
Genauso wie geschweige denn hierdurch hierzu hingegen im Folgenden. Im Gegensatz dazu im Grunde genommen immerhin in diesem Sinne indem. Indes indessen infolge infolgedessen insofern insoweit inzwischen schließlich. Seit seitdem so dass so dass sobald sodass sofern sogar solang solange somit. Sondern sooft soviel soweit sowie sowohl statt stattdessen überdies übrigens. Umso mehr als umso mehr als umso weniger als umso weniger als unbeschadet dessen. Und zwar ungeachtet dessen unter dem Strich während währenddessen während. Währenddessen weder wegen weil weiter weiterhin, wenn wenngleich wennschon. Wennzwar weshalb widrigenfalls wiewohl wobei wohingegen zudem zufolge zuletzt. Zum Beispiel zumal zuvor zwar zweitens.

KEYPHRASE3

appareas webdesign
Velbert Gemeinsam - Die Fraktion